
Barrierefreiheit im Internet: Pflicht ab 2025 – Alles, was Unternehmen wissen müssen
Barrierefreiheit im Internet: Pflicht ab 2025 – Alles, was Unternehmen wissen müssen
Ab 2025 wird die Barrierefreiheit im Internet zu einer verpflichtenden Anforderung für zahlreiche Organisationen und Unternehmen. Diese gesetzlichen Bestimmungen sollen dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen einen uneingeschränkten Zugang zu Online-Inhalten und -Diensten erhalten. In diesem Beitrag klären wir, welche Pflichten ab 2025 gelten, für wen sie relevant sind, welche Standards erfüllt werden müssen, und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.
Warum ist Barrierefreiheit im Internet wichtig?
Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Webseiten und digitale Anwendungen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von möglichen körperlichen, sensorischen, kognitiven oder technischen Einschränkungen. Dies betrifft unter anderem Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten. Die Barrierefreiheit schafft Chancengleichheit und ermöglicht diesen Menschen, wichtige digitale Informationen, Dienstleistungen und Produkte ohne Hindernisse zu nutzen.
Gesetzliche Grundlage: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Die Grundlage für die neuen Anforderungen bildet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das auf der EU-Richtlinie 2019/882 basiert, auch bekannt als der „European Accessibility Act“ (EAA). Die EU hat erkannt, dass Barrierefreiheit ein Menschenrecht ist und daher verbindliche Regelungen für barrierefreie digitale Angebote eingeführt.
Die Richtlinie betrifft Dienstleistungen und Produkte, die eine bedeutende Rolle in der Lebensführung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben spielen. Der Stichtag für die Umsetzung der Regelungen in Deutschland ist der 28. Juni 2025. Ab diesem Datum sind viele Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Inhalte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Wer muss Barrierefreiheit im Internet sicherstellen?
Die Pflicht zur Barrierefreiheit gilt ab 2025 für eine breite Palette von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Zu den betroffenen Akteuren zählen:
1. Öffentliche Einrichtungen: Bereits heute sind öffentliche Stellen in der EU dazu verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Ab 2025 wird diese Anforderung erweitert und verstärkt.
2. Unternehmen des privaten Sektors: Besonders betroffen sind Unternehmen aus Branchen, die Dienstleistungen oder Produkte anbieten, die für den Zugang zur Gesellschaft als unverzichtbar gelten. Dazu zählen unter anderem:
– Banken und Finanzdienstleister
– Verkehrsdienstleister (öffentlicher Nahverkehr, Fluggesellschaften, Bahnunternehmen)
– Telekommunikationsunternehmen
– E-Commerce-Unternehmen (Onlineshops, Marktplätze)
– Software-Anbieter
– Anbieter von E-Books, E-Readern und digitalen Dokumenten
– Unternehmen im Bereich audiovisuelle Medien (z.B. Streaming-Dienste)
3. Kleinere Unternehmen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen ausgenommen. Diese Ausnahme wurde festgelegt, um eine übermäßige finanzielle Belastung kleinerer Betriebe zu vermeiden.
Was muss konkret eingehalten werden?
Um die Anforderungen zur Barrierefreiheit zu erfüllen, müssen Unternehmen und öffentliche Stellen bestimmte Webstandards und Richtlinien einhalten. Die wichtigsten sind:
1. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1: Diese Richtlinien, entwickelt vom World Wide Web Consortium (W3C), sind der internationale Standard für barrierefreie Webseiten. Die WCAG 2.1 definiert vier grundlegende Prinzipien:
– Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar sein (z.B. Texte, die von Screenreadern vorgelesen werden können, und Untertitel für Videos).
– Bedienbarkeit: Die Benutzeroberfläche muss einfach zu bedienen sein (z.B. über Tastatursteuerung statt nur mit der Maus).
– Verständlichkeit: Inhalte müssen klar und verständlich sein (z.B. leicht verständliche Sprache).
– Robustheit: Inhalte müssen von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich unterstützender Technologien, interpretiert werden können.
2. EN 301 549: Dieser europäische Standard ergänzt die WCAG und definiert detailliertere technische Anforderungen für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT).
3. Barrierefreiheit für mobile Anwendungen: Mobile Apps müssen ebenfalls den WCAG 2.1-Richtlinien folgen, um sicherzustellen, dass Nutzer mit Behinderungen sie auf Smartphones und Tablets verwenden können.
Umsetzungszeitraum und Fristen
– Jetzt bis 2025: Unternehmen sollten bis spätestens 28. Juni 2025 ihre Webseiten, Apps und andere digitale Produkte den Barrierefreiheitsanforderungen anpassen.
– Nach 2025: Die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards wird ab dem Stichtag kontinuierlich überwacht. Unternehmen müssen dann sicherstellen, dass auch alle künftigen digitalen Inhalte und Anwendungen barrierefrei gestaltet werden.
Kontrollen und Sanktionen
Um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, werden nationale Behörden damit beauftragt, die Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards zu überwachen. In Deutschland wird die Verantwortung voraussichtlich bei den für Verbraucherschutz zuständigen Behörden liegen.
Strafen:
– Unternehmen, die die Barrierefreiheitspflichten missachten, können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden. Diese Sanktionen können besonders dann relevant werden, wenn das Versäumnis zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen führt.
– Darüber hinaus drohen Unternehmen Reputationsverluste sowie mögliche Klagen durch benachteiligte Nutzergruppen.
Es ist daher im Interesse der Unternehmen, proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um Strafen und Imageschäden zu vermeiden.
Wie können Unternehmen die Barrierefreiheit umsetzen?
Die Umsetzung von Barrierefreiheit in digitalen Medien erfordert eine systematische Vorgehensweise. Hier sind einige Schritte, die Unternehmen beachten sollten:
1. Bestandsaufnahme und Analyse: Zunächst sollten Unternehmen prüfen, wie barrierefrei ihre bestehenden digitalen Angebote sind. Dabei kann ein Accessibility Audit durchgeführt werden, um Schwachstellen zu identifizieren.
2. Technische Anpassungen: Auf Basis der Analyse sollten Unternehmen die notwendigen Änderungen vornehmen. Dies betrifft sowohl die technische Infrastruktur als auch das Design der Webseite oder App. Der Einsatz von barrierefreien Frameworks und Tools kann die Entwicklung erleichtern.
3. Schulung und Sensibilisierung: Es ist wichtig, dass auch die Mitarbeiter – insbesondere Webentwickler, Designer und Content-Manager – für das Thema Barrierefreiheit sensibilisiert und geschult werden.
4. Fortlaufende Überprüfung: Barrierefreiheit ist keine einmalige Maßnahme. Unternehmen sollten kontinuierlich prüfen, ob neue Inhalte und Dienste ebenfalls den Barrierefreiheitsstandards entsprechen.
Fazit
Die Barrierefreiheit im Internet wird ab 2025 nicht nur für öffentliche Stellen, sondern auch für zahlreiche private Unternehmen zur Pflicht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen basieren auf der EU-Richtlinie 2019/882 und zielen darauf ab, Menschen mit Behinderungen den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Unternehmen sollten bereits jetzt aktiv werden, um die Umstellung bis 2025 fristgerecht und reibungslos umzusetzen. Mit den richtigen Maßnahmen können nicht nur Bußgelder und Strafen vermieden, sondern auch neue Nutzergruppen erschlossen und eine nachhaltige Unternehmensreputation aufgebaut werden.
Barrierefreiheit ist eine Investition in eine inklusive digitale Zukunft, die allen Menschen die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben ermöglicht.
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