
Das TMG wird zum DDG – Was Webseitenbetreiber beachten müssen
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Das TMG wird zum DDG – Was Webseitenbetreiber bei Impressum und Datenschutzerklärung beachten müssen
Mit der Einführung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) löst ein neuer Rechtsrahmen das bisherige Telemediengesetz (TMG) in Teilen ab. Diese Änderung bedeutet nicht nur einen neuen Namen, sondern auch inhaltliche Anpassungen, die für Webseitenbetreiber wichtig sind, insbesondere für die rechtssichere Gestaltung des Impressums und der Datenschutzerklärung. In diesem Blogartikel werfen wir einen genaueren Blick auf die Anpassungen und geben Ihnen eine Übersicht, was für Ihre Website wichtig wird.
Was ist das DDG und warum löst es das TMG ab?
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist Teil eines EU-weiten Rechtsrahmens, der in Deutschland zur Anwendung kommt und auf die Digital Services Act Regulation (DSA) der EU zurückgeht. Ziel des DDG ist es, das Internet sicherer und transparenter zu gestalten. Es bringt eine Vereinheitlichung und Anpassung an die heutigen Anforderungen der Online-Dienste mit sich. Ein wesentlicher Punkt ist die stärkere Verpflichtung zur Transparenz und Verantwortung von Online-Diensten und Plattformen.
Während das TMG sich auf allgemeine Anforderungen an Telemediendienste konzentrierte, geht das DDG in vielen Bereichen spezifischer auf den Umgang mit Nutzerdaten, die Verantwortlichkeit von Plattformen und die Anforderungen an Betreiber von digitalen Diensten ein. Auch für kleinere Websites und Onlineshops bedeutet das Gesetz Änderungen, da nun auch erweiterte Transparenzpflichten und umfassendere Informationen für Nutzer erforderlich werden.
Änderungen im Impressum durch das DDG
Das Impressum einer Website ist gesetzlich vorgeschrieben und war bisher durch das TMG reguliert. Im Rahmen des DDG wurden nun zusätzliche Pflichtangaben eingeführt, um die Transparenz zu erhöhen und die Verantwortung der Seitenbetreiber hervorzuheben. Folgende Änderungen sollten Sie beachten:
1. Erweiterte Angaben für Plattformen und Vermittler
Betreiber von Plattformen oder Online-Vermittlungsdiensten müssen zusätzliche Angaben machen, wenn sie beispielsweise eine Rolle als Vermittler zwischen Nutzern spielen. Hierzu gehört eine klare Darstellung der Verantwortlichkeit und ggf. die Angabe weiterer Informationen über das Unternehmen und die Ansprechperson.
2. Klarere Angaben zu Beschwerde- und Kontaktstellen
Das DDG sieht vor, dass Nutzer einfacher mit dem Dienstanbieter in Kontakt treten können sollen, beispielsweise über ein bereitgestelltes Beschwerdeverfahren. Websites sollten daher prüfen, ob ihre Impressum-Angaben eine direkte und möglichst barrierefreie Kontaktmöglichkeit bieten.
3. Erhöhte Transparenz für Inhalteanbieter
Falls die Website Inhalte veröffentlicht oder anderen Nutzern erlaubt, Inhalte zu veröffentlichen, müssen klare Hinweise zur Verantwortung und zum Umgang mit rechtlichen Beschwerden über Inhalte gegeben werden.
Diese Anpassungen dienen der Stärkung der Nutzerrechte und sollen eine einfachere Handhabe bei Konflikten ermöglichen.
Anpassungen der Datenschutzerklärung durch das DDG
Die Datenschutzerklärung ist für Webseitenbetreiber ebenso wie das Impressum unerlässlich. Hier geht es darum, Nutzern transparent darzustellen, welche Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden. Mit dem Inkrafttreten des DDG treten insbesondere folgende Neuerungen auf, die sich auf die Datenschutzerklärung auswirken:
1. Erweiterte Auskunftspflichten
Das DDG verpflichtet Anbieter, noch detaillierter über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren. Dies umfasst insbesondere die Angabe der rechtlichen Grundlage und detailliertere Informationen zu den betroffenen Datenkategorien.
2. Klare Informationen zur Nutzung von Algorithmen
Falls die Website Algorithmen oder automatisierte Entscheidungsfindung einsetzt, etwa für Personalisierung oder Empfehlungssysteme, muss in der Datenschutzerklärung erklärt werden, wie diese Algorithmen arbeiten, welche Daten verwendet werden und wie sich die Ergebnisse auf die Nutzer auswirken können.
3. Verpflichtung zur Benennung von Ansprechpartnern
In der Datenschutzerklärung muss nun auch eine verantwortliche Person benannt werden, die sich um die datenschutzrechtlichen Anliegen kümmert. Diese Person muss direkt und einfach erreichbar sein.
4. Zusätzliche Hinweise für Werbenetzwerke und Cookies
Das DDG sieht strengere Vorgaben für die Nutzung von Werbenetzwerken und Drittanbieterdiensten vor. Werden Cookies oder Tracking-Mechanismen genutzt, muss detaillierter als bisher angegeben werden, welche Daten konkret an Drittanbieter weitergegeben werden und wie lange diese gespeichert werden.
Diese Anpassungen führen dazu, dass viele Webseitenbetreiber ihre Datenschutzerklärung anpassen müssen, um den gestiegenen Transparenzanforderungen zu entsprechen.
Zusammenfassung: Handlungsempfehlungen für Webseitenbetreiber
Um die Vorgaben des DDG einzuhalten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
1. Überarbeiten Sie Ihr Impressum
Stellen Sie sicher, dass die erweiterten Angaben zur Verantwortung, zur Kontaktaufnahme und zu Beschwerdeverfahren vollständig und gut auffindbar sind.
2. Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung
Fügen Sie detailliertere Informationen zur Datennutzung und zu verwendeten Algorithmen hinzu. Überprüfen Sie, ob alle Angaben zur Verarbeitung von Nutzerdaten dem aktuellen Stand entsprechen.
3. Implementieren Sie eine transparente Cookie-Richtlinie
Falls Ihre Website Cookies oder andere Tracking-Technologien verwendet, muss diese Information detailliert und klar für die Nutzer aufbereitet sein. Beachten Sie dabei auch den Datenschutz und geben Sie Nutzern die Möglichkeit zur einfachen Ablehnung oder Auswahl der Cookies.
4. Stellen Sie eine Kontaktperson für Datenschutzanfragen zur Verfügung
Es ist wichtig, dass Nutzer ihre datenschutzrechtlichen Anliegen schnell und einfach an eine verantwortliche Person richten können.
Fazit
Das Digitale-Dienste-Gesetz bringt wichtige Änderungen für Webseitenbetreiber mit sich, die eine erhöhte Transparenz und verbesserte Nutzerrechte sicherstellen sollen. Durch die Anpassung Ihres Impressums und Ihrer Datenschutzerklärung an die neuen Anforderungen sichern Sie sich gegen mögliche Abmahnungen und Rechtsverstöße ab und bieten Ihren Nutzern eine moderne, transparente Internetplattform.
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