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Barrierefreie Website: Was das BFSG wirklich von dir verlangt

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Seitdem bekommen wir fast wöchentlich dieselbe Frage: Betrifft mich das – und wenn ja, was muss ich tun?

Die kurze Antwort: Wahrscheinlich ja, wenn du online etwas verkaufst oder buchbar machst. Und: weniger, als die Panikmache im Netz vermuten lässt. Hier ist die lange Antwort.

Wer vom BFSG betroffen ist

Das Gesetz gilt nicht für jede Website. Es gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher. Im Klartext: Überall dort, wo ein Verbraucher online einen Vertrag abschließen oder eine Leistung buchen kann.

  • Betroffen: Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme, Online-Banking, Ticketverkauf, Reisebuchungen, Apps mit Verkaufsfunktion.
  • Nicht betroffen: Reine Imagewebsites ohne Verkaufs- oder Buchungsfunktion. Ein Handwerksbetrieb mit Leistungsübersicht und Kontaktformular fällt nicht automatisch darunter.
  • Ausgenommen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz – aber nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten.

Wichtig: Die Kleinstunternehmer-Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. Wer Produkte im Sinne des Gesetzes anbietet, ist auch als Zweimannbetrieb in der Pflicht. Und: Die Grenze ist ein Und, kein Oder. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.

Was „barrierefrei“ technisch bedeutet

Das BFSG selbst nennt keine Checkliste. Es verweist auf die europäische Norm EN 301 549, und die verweist wiederum auf die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Das ist der Maßstab, an dem im Zweifel gemessen wird.

Die WCAG umfasst rund fünfzig Prüfkriterien. In der Praxis scheitern Websites fast immer an denselben fünf.

1. Zu wenig Farbkontrast

Der häufigste Fehler überhaupt. Hellgrauer Text auf weißem Grund sieht edel aus und ist für viele Menschen schlicht nicht lesbar. Gefordert ist ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für große Schrift ab 24 Pixel.

Das trifft oft genau die Stellen, die Designer am liebsten dezent halten: Fußzeilen, Platzhaltertexte in Formularen, Bildunterschriften, deaktivierte Buttons.

2. Bilder ohne Alternativtext

Jedes Bild, das Information trägt, braucht einen Alternativtext, der diese Information in Worte fasst. Nicht „bild1.jpg“ und nicht „Mitarbeiter“ – sondern das, was ein Mensch sehen würde, der das Bild nicht sehen kann.

Rein dekorative Bilder bekommen einen leeren Alt-Text. Das ist kein Schlupfloch, sondern korrekt: Ein Screenreader soll über ein Hintergrundmuster nicht stolpern.

3. Nicht bedienbar per Tastatur

Mach den Test selbst: Öffne deine Website und navigiere nur mit der Tabulatortaste. Kommst du zu jedem Link, jedem Button, jedem Formularfeld? Siehst du immer, wo du gerade bist? Kannst du ein Menü öffnen und wieder schließen?

Wenn der Fokus irgendwo verschwindet oder du in einem Overlay feststeckst, ist die Seite für alle unbenutzbar, die keine Maus benutzen können.

4. Formulare ohne echte Beschriftung

Ein Platzhaltertext im Feld ist keine Beschriftung. Er verschwindet, sobald man tippt, und wird von Screenreadern unterschiedlich behandelt. Jedes Feld braucht ein verknüpftes label.

Dazu gehört auch: Fehlermeldungen müssen benennen, was falsch ist, nicht nur dass etwas falsch ist. „Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse an“ statt eines roten Rahmens.

5. Überschriften als Designelement statt als Struktur

Überschriften sind keine Schriftgrößen. Sie bilden das Inhaltsverzeichnis, mit dem sich blinde Nutzer durch eine Seite bewegen. Eine H2 nach einer H4, weil die Größe besser passt, zerstört genau diese Navigation.

Was passiert, wenn du es nicht machst

Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder. Sie wird in der Regel auf Beschwerde tätig, fordert zur Nachbesserung auf und setzt eine Frist. Erst wenn darauf nichts passiert, drohen Bußgelder – bis zu 100.000 Euro.

Realistischer als das Bußgeld ist in den meisten Fällen ein anderes Risiko: Wettbewerber und Abmahnvereine haben ein neues Feld gefunden. Und unabhängig davon verlierst du schlicht Kunden, die deine Seite nicht bedienen können.

Was es kostet und wie lange es dauert

Die ehrliche Antwort hängt stark vom Ausgangszustand ab. Drei typische Fälle aus unserer Praxis:

Ausgangslage Typischer Aufwand
Moderne Website, saubere Technik, nur Kontraste und Alt-Texte fehlen 1–2 Tage
Gewachsene Website mit Formularen, Slidern und Overlays 1–3 Wochen
Onlineshop mit Checkout-Strecke Mehrere Wochen, meist in Etappen

Wer ohnehin über einen Relaunch nachdenkt, fährt fast immer besser damit, Barrierefreiheit gleich mitzuplanen, statt sie nachträglich in ein altes System zu operieren.

Der erste Schritt dauert fünf Minuten

Bevor du irgendjemanden beauftragst, solltest du wissen, wo du stehst. Unser BFSG-Check stellt dir zehn Fragen und sagt dir danach, ob du überhaupt betroffen bist und wie dringend dein Handlungsbedarf ist. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Und wenn du lieber direkt mit jemandem sprichst: Ruf uns an. Wir sagen dir auch, wenn du nichts tun musst.

In der Regel nicht. Das BFSG greift bei Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also dort, wo Verbraucher online kaufen oder buchen können. Eine reine Imagewebsite mit Leistungsübersicht und Kontaktformular fällt üblicherweise nicht darunter. Sobald du aber einen Shop, eine Terminbuchung oder einen Online-Vertragsabschluss anbietest, bist du betroffen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Eine allgemeine Übergangsfrist für Websites gibt es nicht. Für bestimmte Selbstbedienungsterminals und laufende Dienstleistungsverträge sind längere Übergangsfristen vorgesehen.

Möglicherweise. Die Kleinstunternehmer-Ausnahme gilt für Dienstleistungen, wenn du weniger als zehn Beschäftigte hast und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz machst. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Für Produkte im Sinne des Gesetzes gilt die Ausnahme nicht.

Nein. Overlay-Werkzeuge, die per Knopfdruck Kontraste ändern oder Schrift vergrößern, beheben die eigentlichen Probleme nicht und werden von Betroffenenverbänden ausdrücklich kritisiert. Barrierefreiheit entsteht im Code der Seite, nicht in einer Schicht darüber.

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